Pressemitteilung
Quelle: FWA Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH - BGW informiert:
Wasserversorger gewinnt Prozess gegen Best Water
Gericht bestätigt: Brandenburger Trinkwasser erstklassig
Die Firma Best Water vertreibt Anlagen zur Wasserreinigung und hatte hierzu Informationen sowohl im Frankfurter Messehotel als auch im Gasthof Schierenberg angeboten. Best Water behauptet, Trinkwasser sei krebserregend und gefährlich und enthalte unter anderem krankmachende Medikamentenrückstände sowie verschiedene Schadstoffe - reine Panikmache.
Ziel von Best Water war es, den verängstigten Verbrauchern Umkehrosmoseanlagen zur völlig überflüssigen Wasserreinigung zu verkaufen – für den stolzen Preis von knapp 1.200 Euro. (Heute für krankes Umkehrosmosewasser bis zu 5.000 Euro!)
Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Potsdam als ein Signal für andere Wasserversorger. Sie setze ein deutliches Zeichen gegen Panikmache und die Verunsicherung von Verbrauchern mit gezielten Falschinformationen über das Trinkwasser durch die Hersteller von Umkehrosmoseanlagen. „Wer glaubt, er könne das deutsche Trinkwasser und die Wasserversorger durch Angstwerbung und Irreführung mittels Elektrolysetests schlecht machen, der muss sich mit diesem Urteil eines Besseren belehren lassen“, sagte Wolf Pluge, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des BGW. „Das deutsche Trinkwasser ist so gut, dass es keinen Vergleich und auch kein Urteil scheuen muss.“ Zuletzt habe das der bundesweite Trinkwassertest der Zeitschrift HÖRZU gezeigt.
Der Brandenburger Wasserversorger, BRAWAG, hatte vor dem Landgericht Potsdam zwei einstweilige Verfügungen gegen die Firma Best Water beantragt. Danach darf Best Water weder die negativen Aussagen gegen das Brandenburger Trinkwasser wiederholen, noch mittels eines dubiosen, wissenschaftlich unhaltbaren Elektrolysetests das Wasser schlecht machen. Das Landgericht Potsdam hat die beiden Einstweiligen Verfügungen inzwischen durch zwei Urteile bestätigt (LG Potsdam Urteil vom 09.07.2003 – AZ 52 O 40/03 und LG Potsdam, Urteil vom 17.06.2003 AZ 51 O 70/03).
Der BGW appelliert an andere Wasserversorger mit ähnlichen Problemen, es der BRAWAG gleichzutun und vor Gericht zu gehen: „Wir bieten, wie schon im Falle der BRAWAG, unsere Unterstützung an. Wir müssen hier ein Zeichen gegen die Machenschaften unseriöser Unternehmen setzen“, so Pluge. FWA und Pressestelle der Stadt Frankfurt (Oder) hatten bereits im August berichtet.
Bernd Schickert FWA-Pressesprecher
0335/55 8 69 – 317
Frankfurt (Oder), 17.09.2003
In div. Urteilen wurde der sog. Elektrolysetest als Betrugsmasche verboten. Das ist der Grund, warum die Hersteller jetzt den sog. Microsiemenstest machen, der eigentlich ein ähnlicher Betrug ist, doch leider nicht verboten.